FDP-Antrag: Regelmäßige Informationen zu Corona-Auswirkungen an die Stadtverordneten
Die Stadtverwaltung (der Magistrat) wird wegen der zu erwartenden wirtschaftlichen Verwerfungen infolge der Coronakrise beauftragt, den Stadtverordneten monatlich einen schriftlichen Bericht über die Entwicklung der städtischen Finanzen zu erstellen.
Begründung: Die Überwachung der Gemeindefinanzen ist gemäß § 50 HGO eine der zentralen Aufgaben der Stadtverordnetenversammlung. Mit der zu erwartenden Reduktion der Gewerbesteuer und der Minderung weiterer Einnahmen im Rahmen der prognostizierten Rezession sind die Kommunen besonders betroffen. Eine frühzeitige Information der Stadtverordneten ist notwendig, um über geeignete Maßnahmen zur Abwehr zusätzlicher Nachteile für die Stadt und ihre Bewohner eingehend beraten zu können.
Der alternative Vorschlag „einen Bericht bei erheblicher Änderung der Finanzen“ zu erstellen, überlässt der Verwaltung allein die beliebige Interpretation des Begriffs „erheblich“. Damit wird die Überwachungspflicht des Parlaments gemäß § 50 HGO in einer Krisensituation faktisch aufgegeben.
Bisher gegebenenfalls erfolgte Absprachen in Telefonkonferenzen des Haupt- und Finanzausschusses werden von der Stadtverwaltung nicht als ordentliche Beschlüsse anerkannt, zumal keine Abstimmung über verschiedene Vorschläge erfolgt ist. Ohnehin können Ausschussbeschlüsse gemäß § 51 a der HGO von der Stadtverordnetenversammlung revidiert werden.